Garantie

Service

Die SIHGA Terrassengarantie - bis zu 23 Jahre

SIHGA® garantiert bei fachgerechter Verarbeitung und gewöhnlicher Verwendung gemäß SIHGA® Montageanleitungen und SIHGA® Konstruktionsempfehlungen über einen Zeitraum von 23 Jahren dem ursprünglichen Käufer, Erstkäufer, die Funktionalität der SIHGA® Befestigungsmittel laut nachstehenden Bedingungen.


Sollte innerhalb von 23 Jahren ab Kaufdatum ein Mangel auftreten, der zu einem Versagen der Funktionalität des von SIHGA® gelieferten Befestigungsmaterials führte oder führt tauscht SIHGA® das mangehafte Produkt aus. Das entsprechende Ersatzprodukt wird dem Erstkäufer von SIHGA® - nach Prüfung durch einen zuständigen Sachbeauftragten - kostenfrei bereitgestellt.

Für den Austausch selbst, insbesondere auch für den Aus- und Einbau, hat der Erstkäufer oder sonstige Garantieberechtigte selbst auf eigene Kosten zu sorgen. Bei einem solchen Austausch ist, abhängig von der Einsatzdauer des beanstandeten Befestigungsmittels, wenn im Einzelfall nichts anderes vorgeschrieben ist, die zur Verfügungstellung eines für den Befestigungszweck gleichwertigen Bauteils möglich. Der Garantieanspruch wir durch mögliche Garantiefälle nicht verlängert.


Bedingungen und Voraussetzungen

  • Die Beständigkeit gegenüber Witterung, Ozon und UV-Strahlung ist unter mitteleuropäischen klimatischen Bedingungen bei Befestigungsmaterialien aus Metall auf einen Zeitraum von 23 Jahren und bei Befestigungsmaterial aus Kunststoff auf einen Zeitraum von 15 Jahren gegeben. Eine Verfärbung der Oberfläche ist dabei nicht auszuschließen und kann keinen Garantieanspruck begründen.
  • Verwendung von Oberflächenbehandlungsmitteln, die keine organischen Lösungsmittel bzw. Lösungsmittel mit aromatischen Kohlenwasserstoffen beinhalten (Verarbeitungshinweise, Produkt und Sicherheitsdatenblätter des Herstellers sind zu beachten).
  • Verarbeitung nach SIHGA® Montageanweisungen und Konstruktionsempfehlungen in der jeweils letztgültigen Fassung.
  • Beachtung von Konstruktionsempfehlungen im Terrassenbau, gültigen Normen im Holz- und Fassadenbau und von Verarbeitungsempfehlungen des/der Holzlieferanten.
  • Verwendung im Temperaturbereich von -30°C bis +70°C bei statischer Belastung

Soweit auch nur eine dieser Voraussetzungen nicht erfüllt ist, ist ein Garantieanspruch ausgeschlossen!

Weiters ist ein Garantieanspruch ausgeschlossen bei folgenden Verwendungsarten des betreffenden SIHGA® Produktes:
  • In chemisch belasteten Atmosphären (Industrie,...) im Speziellen mit Schwefel- und Chlorverbindungen wie H2SO4, HCl,... Farbunterschiede sind kein Reklamationsgrund;
  • Einsatz teilweise oder zur Gänze im Wasser;
  • Bei Überschreitung des angegebenen Temperaturbereiches

ANSPRUCHSERHEBUNG

Nach der Entdeckung eines Produktmangels muss bei sonstigem Anspruchsverlust unverzüglich bei SIHGA®, unter Vorlage des Kaufbeleges nachvollziehbar schriftlich, reklamiert werden, auf alle Fälle binnen 14 Tage nach Feststellung. Die anspruchserhebende Person muss dem Sachbeauftragten von SIHGA® uneingeschränkten Zutritt zu dem Gelände, Gebäude oder Objekt, an dem das Befestigungsmittel montiert wurde, gewähren, um das reklamierte Produkt im Einbauzustand untersuchen, fotografieren und Proben der unter Garantie stehenden Befestigungsmittel nehmen zu können. Dritte sind nicht befugt im Namen von SIHGA® Aussagen oder Zusicherungen zu Qualität oder Nutzungseigenschaften von SIHGA® Produkten zu machen, die über die in dieser Garantie enthaltenen Angaben hinausgehen. SIHGA® ist an solche Aussagen nicht gebunden. Auf diese Garantieerklärung findet ausschließlich österreichisches Recht Anwendung. Ausschließlicher Gerichtsstand zur Geltendmachung von Ansprüchen aus derselben ist das für A-4600 Wels sachlich zuständige Gericht. Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der SIHGA® GmbH.