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Berichtigung

Berichtigung zum Newsletter vom 08.April 2025 Betreff: Wichtige Neuigkeiten zum SIHGA Pick

Im Newsletter vom 8.April 2025 wurden in einigen Textpassagen nicht korrekte Formulierungen gewählt. Diese werden im Folgenden richtiggestellt: …

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Newsletter vom 8.4.25: „In den vergangenen Monaten gab es Diskussionen und Unsicherheiten bezüglich des Lastaufnahmemittels Pick. Insbesondere stellte sich die Frage, ob dessen Einsatz sicher ist und ob sich eine rechtlich zweifelhafte Situation ergeben könnte.“

Berichtigung: In den vergangenen Monaten gab es Diskussionen bezüglich des Lastaufnahmemittels Pick. In der gemeinsamen Stellungnahme von fünf Verbänden, des Fachbereichs Holz und Metall der DGUV, der BGHM und der BG BAU wurde herausgestellt, dass unter bestimmten Voraussetzungen, die mit den Inhalten der Betriebsanleitung der Fa. SIHGA übereinstimmen, das Lastaufnahmemittel verwendet werden kann.


Newsletter vom 8.4.25: „Wir möchten Sie daher darüber informieren, dass die Berufsgenossenschaft Bau kürzlich einen Beschluss gefasst hat, welcher bestätigt, dass das Lastaufnahmemittel Pick in Deutschland weiterhin zur Verwendung zugelassen ist.“ 


Berichtigung: Die BG BAU hat keinen Beschluss gefasst. Es wurde vom Fachbereich Holz und Metall der DGUV ein Beschluss gefasst. Weiterhin haben fünf Verbände, der Fachbereich Holz und Metall der DGUV, die BGHM und die BGBAU eine gemeinsame Stellungnahme abgegeben, die keinen Beschluss darstellt. Weder in dieser Stellungnahme noch in dem Fachbereichsbeschluss, der durch die Federführung der BGHM zustande kam, wurden an der sicheren Verwendung unter Beachtung der Vorgaben aus der BetrSichV, Betriebsanleitung und den in der Stellungnahme aufgeführten Voraussetzungen gezweifelt. ……….


Newsletter vom 8.4.25: „Die Aussendung der BG-Bau steht Ihnen über den nachfolgenden Button zum Download bereit.“ 

Berichtigung: Dies ist keine „Aussendung der BG-BAU“. Es handelt sich um eine gemeinsame Stellungnahme von fünf Verbänden, des Fachbereichs Holz und Metall der DGUV, der BGHM und der BG BAU. Wie bereits dargestellt, ist in der Stellungnahme ein gemeinsamer Standpunkt festgehalten. ….. 


Newsletter vom 8.4.25: Wie auch in der Aussendung der BG-Bau angeführt, sind die Vorgaben der Betriebsanleitungen für Lastaufnahmemittel einzuhalten. 

Berichtigung: Wie auch in der gemeinsamen Stellungnahme der fünf Verbände, des Fachbereichs Holz und Metall der DGUV, der BGHM und der BG BAU dargestellt, sind die Vorgaben der Betriebsanleitungen für Lastaufnahmemittel einzuhalten. ……. 

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Mit der Bitte um Kenntnisnahme 

Ihr SIHGA-Team

29. April 2025