SIHGA® garantiert bei fachgerechter Verarbeitung und gewöhnlicher Verwendung gemäß den SIHGA® Montageanleitungen und SIHGA® Konstruktionsempfehlungen über einen Zeitraum von 23 Jahren dem ursprünglichen Käufer, Erstkäufer, die Funktionalität der SIHGA® Befestigungsmittel laut nachstehenden Bedingungen.
Sollte innerhalb von 23 Jahren ab Kaufdatum ein Mangel auftreten, der zu einem Versagen der Funktionalität des von SIHGA® gelieferten Befestigungsmateriales führte oder führt tauscht SIHGA® das mangelhafte Produkt aus. Das entsprechende Ersatzprodukt wird dem Erstkäufer von SIHGA® – nach Prüfung durch einen zuständigen Sachbeauftragten – kostenfrei bereitgestellt. Für den Austausch selbst, insbesondere auch für den Aus- und Einbau, hat der Erstkäufer oder sonstige Garantieberechtigte selbst auf eigene Kosten zu sorgen. Bei einem solchen Austausch ist, abhängig von der Einsatzdauer des beanstandeten Befestigungsmittels, wenn im Einzelfall nichts anderes vorgeschrieben ist, die zur Verfügung Stellung eines für den Befestigungszweck gleichwertigen Bauteils möglich. Der Garantieanspruch wird durch mögliche Garantiefälle nicht verlängert.
Soweit auch nur eine dieser Voraussetzungen nicht erfüllt ist, ist ein Garantieanspruch ausgeschlossen.
Weiters ist ein Garantieanspruch ausgeschlossen bei folgenden Verwendungsarten des betreffenden SIHGA®Produktes:
Nach der Entdeckung eines Produktmangels muss bei sonstigem Anspruchsverlust unverzüglich bei SIHGA®, unter Vorlage des Kaufbeleges nachvollziehbar schriftlich, reklamiert werden, auf alle Fälle binnen 14 Tage nach Feststellung. Die anspruchserhebende Person muss dem Sachbeauftragten von SIHGA® uneingeschränkten Zutritt zu dem Gelände, Gebäude oder Objekt, an dem das Befestigungsmittel montiert wurde, gewähren, um das reklamierte Produkt im Einbauzustand untersuchen, fotografieren und Proben der unter Garantie stehenden Befestigungsmittel nehmen können. Dritte sind nicht befugt im Namen von SIHGA® Aussagen oder Zusicherungen zu Qualität oder Nutzungseigenschaften von SIHGA® Produkten zu machen, die über die in dieser Garantie enthaltenen Angaben hinausgehen SIHGA® ist an solche Aussagen nicht gebunden. Auf diese Garantieerklärung findet ausschließlich österreichisches Recht Anwendung. Ausschließlicher Gerichtsstand zur Geltendmachung von Ansprüchen aus derselben ist das für A-4600 Wels sachlich zuständige Gericht. Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der SIHGA® GmbH.